Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 90 Prozent des Mietpreises geltend gemacht. Deshalb empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Rücktrittgebühren werden dann nicht erhoben. Im sonstigen Falle werden 25 Euro geltend gemacht.